Wichtige
Information
H5N1-Vogelgrippe
aus aktuellem Anlass möchten wir Euch nachfolgend über die
Konsequenzen bezüglich
H5N1-Vogelgrippe im Zusammenhang mit der Ausübung des
Angelsports informieren.
1. H5N1, der Erreger der auch für Menschen gefährlichen
Vogelgrippe, kann Fische nicht infizieren!
2. Wir als Angler müssen uns damit beschäftigen!
Da der Virus in Asien bereits Todesopfer gefordert hat,
sind Infektionen zu vermeiden.
Verbreitet wird H5N1 durch direkten Kontakt mit infizierten
Vögeln, die das Virus über
Kot und Körpersekrete ausscheiden.
Deshalb ist jeglicher Kontakt mit aufgefundenen toten
Vögeln zu vermeiden.
„Kontakt vermeiden“ bedeutet nicht nur das
direkte Anfassen von toten Vögeln,sondern
auch das „ Sich-Nähern“ ist risikobehaftet.
Bei Hunden ist bisher kein Nachweis des H5N1 gelungen. Man
geht davon aus, dass er Hunde
nicht infiziert kann (Vorsicht: Schmiereninfektion ist
trotzdem vorstellbar).
3. Verhalten am Gewässer.
Bei auffinden toter Enten, Schwäne und anderen Wildvögeln
sollten unverzüglich diezuständigen
Veterinärbehörden (Landratsamt) verständigt werden. Auch
ein Anruf bei der Polizei ist ausreichend,
da die Beamten die notwendigen Schritte veranlassen werden.
Wenn beide nicht erreichbar, wären die Bürgermeisterämter
weitere Ansprechpartner.
Bei haken von toten Vögeln (Blinkern), soll die Angelschnur
abgeschnitten werden und
unverzüglich eine Meldung bei oben genannten Stellen
erfolgen. Sinnvoll kann es sein,
die Fundstelle vor dem Verlassen des Fundortes in
gebührendem Abstand zu sichern,
also zu verhindern, dass sich andere Angler dem Fund
nähern.
Die Gewässerwarte sind angehalten, kurzfristige
Kontrollgänge an unseren Gewässern durchzuführen.
Mit sportfreundlichem Gruß
1. Vositzender
H. Pürstinger
(Diese Informationen sind derzeitiger Stand meines Wissens.
Da es sich bei H5N1 um ein neues Problem
handelt, sind täglich neue Erkenntnisse zu erwarten.
Deshalb kann keinerlei Gewähr übernommen werden)