Wichtige Information

H5N1-Vogelgrippe

aus aktuellem Anlass möchten wir Euch nachfolgend über die Konsequenzen bezüglich
H5N1-Vogelgrippe im Zusammenhang mit der Ausübung des Angelsports informieren.

 
1. H5N1, der Erreger der auch für Menschen gefährlichen Vogelgrippe, kann Fische nicht infizieren!

2. Wir als Angler müssen uns damit beschäftigen!

Da der Virus in Asien bereits Todesopfer gefordert hat, sind Infektionen zu vermeiden.

Verbreitet wird H5N1 durch direkten Kontakt mit infizierten Vögeln, die das Virus über
Kot und Körpersekrete ausscheiden.

Deshalb ist jeglicher Kontakt mit aufgefundenen toten Vögeln zu vermeiden.

„Kontakt vermeiden“ bedeutet nicht nur das direkte Anfassen von toten Vögeln,sondern
auch das „ Sich-Nähern“ ist risikobehaftet.

Bei Hunden ist bisher kein Nachweis des H5N1 gelungen. Man geht davon aus, dass er Hunde
nicht infiziert kann (Vorsicht: Schmiereninfektion ist trotzdem vorstellbar).

3. Verhalten am Gewässer.

Bei auffinden toter Enten, Schwäne und anderen Wildvögeln sollten unverzüglich diezuständigen
Veterinärbehörden (Landratsamt) verständigt werden. Auch ein Anruf bei der Polizei ist ausreichend,
da die Beamten die notwendigen Schritte veranlassen werden.

Wenn beide nicht erreichbar, wären die Bürgermeisterämter weitere Ansprechpartner.
Bei haken von toten Vögeln (Blinkern), soll die Angelschnur abgeschnitten werden und
unverzüglich eine Meldung bei oben genannten Stellen erfolgen. Sinnvoll kann es sein,
die Fundstelle vor dem Verlassen des Fundortes in gebührendem Abstand zu sichern,
also zu verhindern, dass sich andere Angler dem Fund nähern.

Die Gewässerwarte sind angehalten, kurzfristige Kontrollgänge an unseren Gewässern durchzuführen.

Mit sportfreundlichem Gruß

1. Vositzender

H. Pürstinger

(Diese Informationen sind derzeitiger Stand meines Wissens. Da es sich bei H5N1 um ein neues Problem
handelt, sind täglich neue Erkenntnisse zu erwarten. Deshalb kann keinerlei Gewähr übernommen werden)